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An wen wende ich mich bei Problemen im Betrieb?
Wenn beim Verleiher ein Betriebsrat besteht, kannst Du Dich an diesen wenden. Darüber hinaus ist für Dich auch der Betriebsrat des Unternehmens zuständig, in das Du entliehen bist. Du bist sogar in beiden Betrieben zum Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar. Beim Entleiher bist Dujedoch nur wahlberechtigt, wenn Du länger als drei Monate eingesetzt bist. Darüber hinaus kannst Du Dich vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 170 Orten präsent, bestimmt auch in Deiner Nähe.
FAQ
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- Arbeitsvertrag
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Betriebsrat
Einkommen- Entfernung
- Entleihbetriebwechsel
Fahrtkosten- Festanstellung
- Fristlose Kündigung
Gehaltrückstände
Hilfe bei Problemen
Kein Einsatz- Kündigung
Leiharbeit
Staffellöhne- Streik
Tarifvertrag
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Lexikon
Abfindung- Allgemeinverbindlichkeit
- AMP
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
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- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen
- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
Erlaubnis
Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
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- Kündigungsschutz
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Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
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Personal-Service-Agentur- prekäre Beschäftigung
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Tarif- Tariföffnungsklausel
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Vermittlungsprovision
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Zeitarbeit
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